Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?

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kosten-gutachtenBei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle hierzu kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
 
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
 
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 159,- (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer) pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

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Kaskogutachten

Haben Sie Ihr Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt und sind vollkaskoversichert, ermittelt ein  Kaskogutachten die zu erstattenden Kosten.
 
Bei Kaskoschäden wird in der Regel Ihre Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. In diesem Fall werden die Kosten in jedem Fall vom Versicherer getragen.
 
Sollten Sie aber mit dem durch die Versicherung erstellten Kaskogutachten nicht einverstanden sein, helfen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat weiter.
  
Wir beraten Sie gerne!